Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Für sämtliche Aufträge gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der Firma radioPRODUKTION, vertreten durch den Einzelunternehmer Thomas Decker. Die Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Aufträge werden nur von namentlich bezeichneten Film- und Tonstudios, Mediendiensten, Programmveranstaltern, Vermarktern, Werbeagenturen und Werbetreibenden angenommen. Sie werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch radioPRODUKTION verbindlich. Ein Rücktritt nach Vertragsabschluss ist nicht möglich. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
2. Produktions-, Sprecher- und sonstige Kosten für inhaltliche Änderungen von Audioproduktionen nach Freigabe des Textentwurfs durch den Auftraggeber werden gesondert berechnet und gehen zu seinen Lasten. Sie betragen jeweils 50% des Nettoauftragswerts der ursprünglichen Produktion und bedürfen eines neuen Vertragsabschlusses.
3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Bankeinzug am Tag der Rechnungsstellung erhält der Auftraggeber 2% Skonto. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden dem Auftraggeber bankübliche Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. radioPRODUKTION behält sich für diesen Fall vor, die eventuelle weitere Durchführung des Produktionsauftrages zurückzustellen sowie den ihr durch die Rückstellung entstandenen Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Durch die Zurückstellung entsteht dem Auftraggeber kein Ersatzanspruch. Zahlungen erfolgen ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto.
4. radioPRODUKTION verpflichtet sich zur Lizenzierung aller für die Produktion erforderlichen externen Audioelemente, sofern diese nicht durch den Auftraggeber oder Dritte zur Verfügung gestellt werden. Sämtliche Audioelemente, die der Auftraggeber eigenständig oder durch Dritte anliefert, bedürfen der vorherigen Einholung aller erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Audioelemente und stellt radioPRODUKTION von allen Ansprüchen Dritter frei.
5. Bei der Lizenzierung fertig gestellter Audioproduktionen wie Spots, Reminder, Jingles, Sprachaufnahmen usw. legt radioPRODUKTION drei Ausstrahlungsgebiete zu Grunde: Lokale Verwertungsrechte berechtigen den Auftraggeber zur Veröffentlichung der Produktion über ein Medium, dessen lizenziertes Sendegebiet maximal eine Million Einwohner umfasst. Regionale Verwertungsrechte berechtigen den Auftraggeber zur Veröffentlichung der Produktion über ein Medium, dessen lizenziertes Sendegebiet maximal 20 Millionen Einwohner umfasst. Nationale Verwertungsrechte berechtigen den Auftraggeber zur Veröffentlichung der Produktion über ein Medium, dessen lizenziertes Sendegebiet die gesamte Bundesrepublik Deutschland umfasst. Der Erwerb des nationalen Verwertungsrechts befugt den Auftraggeber zudem zur Veröffentlichung über sämtliche Medien, die europaweit zu empfangen sind und ihren Sitz in Deutschland haben. Alle vorgenannten Verwertungsrechte gelten für ein Jahr ab dem ersten Ausstrahlungstag, jede weitere Verwertung der Produktion ist gesondert zu vergüten.
6. Dem Auftraggeber ist bewusst, das radioPRODUKTION eine wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der Inhalte sämtlicher Audioproduktionen nicht gewährleisten kann.
7. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile unberührt.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aachen.