Das Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen

Das Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen (IAG), hat als gemeinsame Einrichtung zwei Träger: Die örtliche Agentur für Arbeit und die Stadt Gelsenkirchen. Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere der Träger der freien Wohlfahrtspflege, der Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie der Kammern und berufsständischen Organisationen ein. Die Trägerversammlung entscheidet auch über die wichtigsten organisatorischen und personalwirtschaftlichen Angelegenheiten. Der Beirat berät das IAG bei der Auswahl und Gestaltung von Eingliederungsinstrumenten und -maßnahmen. Damit gewährleistet der örtliche Beirat über seine Mitglieder fachliche Unterstützung der Träger bei der angemessenen Bestimmung und zweckmäßigen Eingliederungsmaßnahmen. Zugleich ist für die Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes Transparenz über das Gesamtspektrum der aktiven Leistungen des IAG gegeben. Zum 1. Januar 2019 ist das Teilhabechancengesetz in Kraft getreten. Es schafft mit zwei neuen Fördermöglichkeiten besondere Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und dem sozialen Arbeitsmarkt. Dies sind die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“. Durch individuell ausgerichtete Unterstützung erhalten langzeitarbeitslose Menschen die Chance, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Die Kampagne „Deine Stadt. Dein Unternehmen. Dein Plus.“ begleitet die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in Gelsenkirchen und richtet sich an interessierte Arbeitgebende. Dafür hat radioPRODUKTION im Auftrag der Medien Produktion GmbH für das IAG einen Radiospot produzieren lassen. Der Spot läuft bei Radio Emscher-Lippe. Es sprechen Barbara Mourad und Thomas Decker.

      Funkspot Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen