Kreishandwerkerschaft Schleswig

Die gesetzliche Grundlage für die Kreishandwerkerschaft findet sich im Gesetz zur Ordnung des Handwerks. Sie hat im Wesentlichen die Aufgabe, die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und die gemeinsamen Belange der Handwerksinnungen ihres Bezirkes wahrzunehmen. Entsprechend ihrem Auftrag und den in der Satzung festgelegten Aufgaben vertritt die Kreishandwerkerschaft die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen, sie unterstützt Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Handwerksinnungen und gibt den Behörden bei den das selbständige Handwerk berührenden Maßnahmen Unterstützung und erteilt Anregungen, Auskünfte und Gutachten. Die Kreishandwerkerschaft Schleswig wird gebildet aus den zehn angeschlossenen Handwerks-Innungen. Das höchste Beschlussorgan ist die Mitglieder-versammlung, die sogenannte ,,Obermeisterversammlung“. Aus ihrer Mitte wird der Kreishandwerksmeister als Leiter – und damit höchster Ehrenamtler – gewählt. Darüber hinaus gehört es zu den Aufgaben einer Kreishandwerkerschaft, die Geschäfte der Handwerksinnungen zu führen. Alle zehn Innungen des Kreisteiles Schleswig haben die Geschäfts- und Kassenführung auf die Kreishandwerkerschaft Schleswig übertragen. Geschäftsführer aller Innungen ist der Rechtsanwalt Randolf Haese. Alle Innungsbetriebe werden durch den Geschäftsführer satzungsgemäß vor den Gerichten vertreten. Diese Leistung ist selbstverständlich für Innungsmitglieder kostenfrei. Das Thema Ausbildung ist eines der wichtigsten. Deshalb wirbt die Kreishandwerkerschaft Schleswig auch über die klassische Radiowerbung dafür. Die REGIOCAST GmbH & Co. KG hat radioPRODUKTION mit der Herstellung des Spots betraut. Der Spot wird bei R.SH eingesetzt. Als Sprecher wurde Martin Wehrmann gebucht.

      Funkspot Kreishandwerkerschaft Schleswig