Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen radioPRODUKTION, Inhaber Thomas Decker (nachfolgend „radioPRODUKTION“) und ihren Auftraggebern.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, radioPRODUKTION stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 radioPRODUKTION schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, insbesondere mit Film- und Tonstudios, Mediendienstleistern, Programmanbietern, Vermarktern, Werbeagenturen und Werbetreibenden.
1.4 Angebote von radioPRODUKTION sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
1.5 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
2. Leistungsänderungen und Nachbearbeitungen
2.1 Änderungen des Produktionsinhalts nach Freigabe des Textentwurfs oder der Konzeptfassung durch den Auftraggeber stellen eine zusätzliche Leistung dar.
2.2 Produktions-, Sprecher-, Studio- und sonstige Mehrkosten werden gesondert berechnet.
2.3 Der Vergütungsanspruch für nachträgliche Änderungen beträgt pauschal 50 % des Nettoauftragswertes der ursprünglichen Produktion, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
2.4 Wesentliche Änderungen begründen einen neuen Vertrag.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
3.2 Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren und Belastung am Tag der Rechnungsstellung wird ein Skonto von 2 % gewährt.
3.3 Bei Zahlungsverzug ist radioPRODUKTION berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie Mahn- und Einziehungskosten zu berechnen.
3.4 radioPRODUKTION ist berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten. Ein hieraus resultierender Verzug begründet keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
3.5 Zahlungen haben ausschließlich auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen.
4. Rechte an Inhalten und Freistellung
4.1 radioPRODUKTION übernimmt die Lizenzierung sämtlicher für die Produktion erforderlicher externer Audioelemente (z. B. Sprecher, Musik, Soundeffekte), sofern diese nicht vom Auftraggeber bereitgestellt werden.
4.2 Vom Auftraggeber angelieferte Inhalte müssen frei von Rechten Dritter sein. Der Auftraggeber sichert zu, über alle erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Marken- und Persönlichkeitsrechte zu verfügen.
4.3 Der Auftraggeber stellt radioPRODUKTION von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte resultieren.
5. Nutzungsrechte und Lizenzumfang
5.1 radioPRODUKTION räumt dem Auftraggeber – vorbehaltlich vollständiger Zahlung – einfache, zeitlich und räumlich begrenzte Nutzungsrechte entsprechend der gebuchten Lizenz ein.
5.2 Es gelten folgende Lizenzgebiete:
– Lokal: bis 1 Mio. Einwohner
– Regional: bis 20 Mio. Einwohner
– National: gesamte Bundesrepublik Deutschland
5.3 Nationale Rechte umfassen zusätzlich die Ausstrahlung über europaweit empfangbare Medien mit Sitz in Deutschland.
5.4 Die Nutzungsrechte gelten für ein Jahr ab dem Tag der ersten Ausstrahlung.
5.5 Jede darüber hinausgehende Nutzung, zeitliche Verlängerung oder territoriale Erweiterung bedarf einer gesonderten Vergütungsvereinbarung.
6. Inhaltliche Verantwortung und Wettbewerbsrecht
6.1 radioPRODUKTION schuldet keine rechtliche Prüfung der vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalte.
6.2 Insbesondere wird keine Gewähr für die wettbewerbs-, marken- oder werberechtliche Zulässigkeit übernommen.
6.3 Die inhaltliche Verantwortung trägt ausschließlich der Auftraggeber.
7. Haftung
7.1 radioPRODUKTION haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet radioPRODUKTION nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
7.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
8.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Aachen, soweit gesetzlich zulässig.
