Kreishandwerkerschaft Schleswig

Die gesetzliche Grundlage für die Kreishandwerkerschaft findet sich im Gesetz zur Ordnung des Handwerks. Sie hat im Wesentlichen die Aufgabe, die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und die gemeinsamen Belange der Handwerksinnungen ihres Bezirkes wahrzunehmen. Entsprechend ihrem Auftrag und den in der Satzung festgelegten Aufgaben vertritt die Kreishandwerkerschaft die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen, sie unterstützt […]
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